Personen, die für die Vergabe in Frage kommen:
Grundsätzliche Voraussetzungen:
Armutsgefährdete Familien mit Kindern, armutsgefährdete AlleinerzieherInnen, Armutsgefährdete Menschen ohne Kinder oder bereits in manifester Armut lebende Menschen in Österreich. Die Bewertung, ob eine Armutsgefährdung bzw. eine manifeste Armut vorliegt oder nicht, orientiert sich nach der EU Definition für Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung und wird im Vergabeteam festgelegt.
Darüber hinausgehende Voraussetzungen:
Es muss ein aufrechter Aufenthaltstitel und ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich vorhanden sein.
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